bei Bundestags- und Landtagswahlen: Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung mit deutscher Staatsangehörigkeit im Alter von 18 oder mehr Jahren
bei Kommunalwahlwahlen: Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. einer Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union im Alter von 16 oder mehr Jahren. Ab 2020 ohne Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus Großbritannien.
Weitere Kriterien wie Wahlausschlüsse oder Wohndauer können nicht berücksichtigt werden.
Die Zahl der potenziell Wahlberechtigten unterscheidet sich infolgedessen von der tatsächlichen Zahl der Wahlberechtigten gemäß Wählerverzeichnis.
Quelle: Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen
]]>bei Bundestags- und Landtagswahlen: Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung mit deutscher Staatsangehörigkeit im Alter von 18 oder mehr Jahren
bei Kommunalwahlwahlen: Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. einer Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union im Alter von 16 oder mehr Jahren. Ab 2020 ohne Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus Großbritannien.
Weitere Kriterien wie Wahlausschlüsse oder Wohndauer können nicht berücksichtigt werden.
Die Zahl der potenziell Wahlberechtigten unterscheidet sich infolgedessen von der tatsächlichen Zahl der Wahlberechtigten gemäß Wählerverzeichnis.
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